Gereglt im ICAO Annex 17. Die genannten Dinge dürfen nicht verweigert werden. Sie tragen zum sicheren Landen der Maschine bei. Steht der Flieger dann man am Boden, sind die örtlichen Behörden dafür verantwortlich. Das heißt, jeder Behörde kann dann eigenverantwortlich über das weitere Vorgehen zur Lösung des Problems entscheiden. Das kann u.a. die Verweigerung des Auftankens bedeuten.