D 34320 / E 22101

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  • D 34320 / E 22101

    Betr.: Mindestnavigationsausrüstung im MNPS-Luftraum.

    Lfd. Frage im deutschen EXAM 10.2: 178 bzw. 151.

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe wieder einmal einen Gegensatz innerhalb des EXAM entdeckt (oder sehe ich die Sache falsch?).

    Lt. Frage 151 muß ein Lfzg. mit zwei INS ausgestattet sein, um den MNPS Luftraum nutzen zu dürfen - in Frage Nr. 178 muß man "1 Langstreckennavigationssystem" anklicken (obwohl als Auswahl auch 2 INS möglich wären).
    Lt. Gröger-Unterlagen und auch ICAO Doc 7030 sind ebenfalls 2 Präzisions Langstrecken-Navgeräte vorgeschrieben.

    Hatte schon jemand Prüfung und eine dieser Fragen gehabt? Was gilt nun?

    Viele Grüße
    Jöng
  • Womit muss ein Flugzeug für Flüge im MNPS Luftraum entlang spezieller Routen (notified special routes), wenn nicht anders angegeben ausgestattet sein


    Sind allgemein schon 2 Systeme, aber entlang dieser speziellen Routen reicht wohl eines.
    Glaube da ging es um den unteren Luftraum um ganz normale Flüge nach Grönland / Island möglich zu machen
  • ...das könnte (!) sein. spezielle Routen sind aber auch die Routen im MNPS Luftraum zwischen USA und Europa. Eine echt verwirrende Angelegenheit. Sicher wird man (hoffe ich zumindest) wegen so einer Frage nicht durchfallen, aber es zeigt, daß bei der Prüfung auch einiges an Glück dazugehört. Bei vielen Dingen sollte man sich nicht so genaue Gedanken machen....
  • Ja, erinnert mich an die RNAV Frage:

    Unter bestimmten Umständen muss man die Sendeleistung eines NDB um ein vielfaches erhöhen um die Reichweite zu verdoppeln.
    Antwort: 16 fach

    Es gibt auch bestimmte Umstände da muss man sie 32,875 fach erhöhen genauso wie es Umstände geben mag wo man sie 8,999934 fach erhöhen muss :rolleyes:

    Was die Jungs da abliefern ist einfach nur eine bodenlose Frechheit...jede Hochschule / Schule würde in Grund und Boden geklagt werden wenn sie keine Einsicht in Prüfungsergebnisse gewähren würde X(
  • Normalerweise müssen für den MNPS-Luftraum 2 LRNS vorhanden sein. Es gibt trotzdem eine Möglichkeit für Flugzeuge, die nicht entsprechend ausgerüstet sind, den MNPS zu befliegen. Aber eben nur entlang den "notified special routes" !! Hier ist ein LRNS ausreichend.
    Hier ist es mal wieder wichitg, die Frage genau zu lesen!

    Die Fragen 151 und 178 stehen also nicht im Gegensatz zu einander.
  • Aha! das bedeutet, daß die "notified special routes" nicht diejenigen sind, die normalerweise beflogen werden (tagsüber Richtung Westen / Nachts Richtung Osten), sonder nochmals spezielle Routen, bei denen man nur ein LRNS benötigt. Darauf muß man erst mal kommen....

    Aber: Diese Frage bekomme ich in der Prüfung sowieso nicht :D :D