Language Proficiency nötig

  • Language Proficiency nötig

    Hallo,

    seit dem 30.08.2008 ist für den Funkverkehr in englischer Sprache eine Language Proficiency (LP) nötig.

    Man bekommt zwar ein AZF, bzw. BZF I ausgestellt, jedoch darf man keinen Sprechfunk auf englisch ohne diese LP durchführen.

    Für BZF/AZFler, die das ganze vor November 2008 gemacht haben, können sich eine Eintragung beim zustandigen Landesregierungspräsidium einholen!

    Alle anderen müssen einen zusätzlichen Test mit zusätzlicher Gebühr von 70 Euro bei der Bundesnetzagentur absolvieren.

    Hier ein Auszug der BNA:
    " Die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache besteht aus dem Teil Hörverstehen und dem Teil Sprachfertigkeiten.

    Im Teil Hörverstehen werden von einem Tonträger zehn Texte in englischer Sprache aus der Luftfahrt zweimal vorgespielt. Aus einem dazugehörigen Prüfungsbogen in deutscher Sprache ist von den vier Möglichkeiten (Multiple-Choice-Verfahren) eine Antwort zuzuordnen. Außerdem sind zwei Lückentexte (ATIS-Meldungen) zu vervollständigen.

    Im Teil Sprachfertigkeiten findet ein Dialog in englischer Sprache statt. Dabei werden Aussprache, Struktur, Wortschatz, Sprachgewandheit, Verständnis und Verhalten im Gespräch geprüft.

    Nach bestandener Prüfung wird eine Bescheinigung über die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache ausgehändigt. Diese ist bei der lizenzführenden Luftfahrtbehörde vorzulegen, die die Geltungsdauer gemäß § 125 der Verordnung über Luftfahrpersonal festlegt. "

    [URL=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/9eea5c60fee37eeb4f076dbfe47f8719,d0d2d85f7472636964092d0936333139/Frequenzordnung/Flugfunkzeugnisse_q9.html]Weiteres auf der BNA Homepage im Bereich Flugfunkzeugnisse[/URL]

    Gruß
    Etienne
    3. - 5.8.09 Das Finale LBA : FDB's09
  • Ausnahmegenehmigung LP

    Mein erster Eintrag, :D

    da ich im Besitz des BZF I bin, habe ich mich mal schlau gemacht was meine zuständige Landesregierung dazu sagt.

    Der Wortlaut auf der Homepage des Landesregierungspräsidiums in Düsseldorf (NRW) lautet:

    "Inhabern einer Lizenz kann auf auf der Grundlage eines vor dem 05. März 2008 erworbenen Allgemeinen (AZF) oder Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnisses der Klasse 1 (BZF I) gegen Vorlage eines formlosen Antrages eine Übergangsbescheinigung, gültig bis 31.12.2010, ausgestellt werden, die dem Piloten bescheinigt, dass er die Fähigkeit nachgewiesen hat, die englische Sprache im Sprechfunkverkehr entsprechend den ICAO-Sprachanforderungen der Stufe 4 zu sprechen und zu verstehen.
    Diese Bescheinigung wird gebührenfrei ausgestellt.
    Sollte in Ihrer Lizenz noch ein BZF II eingetragen sein, obwohl Sie zwischenzeitlich eines der o.g. Sprechfunkzeugnisse erworben haben, übersenden Sie bitte auch eine Kopie des Zeugnisses."
    Gruß

    Mike :D

    :D turn left, turn right, identified ?(

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von micmann ()