Hallo,
seit dem 30.08.2008 ist für den Funkverkehr in englischer Sprache eine Language Proficiency (LP) nötig.
Man bekommt zwar ein AZF, bzw. BZF I ausgestellt, jedoch darf man keinen Sprechfunk auf englisch ohne diese LP durchführen.
Für BZF/AZFler, die das ganze vor November 2008 gemacht haben, können sich eine Eintragung beim zustandigen Landesregierungspräsidium einholen!
Alle anderen müssen einen zusätzlichen Test mit zusätzlicher Gebühr von 70 Euro bei der Bundesnetzagentur absolvieren.
Hier ein Auszug der BNA:
" Die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache besteht aus dem Teil Hörverstehen und dem Teil Sprachfertigkeiten.
Im Teil Hörverstehen werden von einem Tonträger zehn Texte in englischer Sprache aus der Luftfahrt zweimal vorgespielt. Aus einem dazugehörigen Prüfungsbogen in deutscher Sprache ist von den vier Möglichkeiten (Multiple-Choice-Verfahren) eine Antwort zuzuordnen. Außerdem sind zwei Lückentexte (ATIS-Meldungen) zu vervollständigen.
Im Teil Sprachfertigkeiten findet ein Dialog in englischer Sprache statt. Dabei werden Aussprache, Struktur, Wortschatz, Sprachgewandheit, Verständnis und Verhalten im Gespräch geprüft.
Nach bestandener Prüfung wird eine Bescheinigung über die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache ausgehändigt. Diese ist bei der lizenzführenden Luftfahrtbehörde vorzulegen, die die Geltungsdauer gemäß § 125 der Verordnung über Luftfahrpersonal festlegt. "
[URL=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/9eea5c60fee37eeb4f076dbfe47f8719,d0d2d85f7472636964092d0936333139/Frequenzordnung/Flugfunkzeugnisse_q9.html]Weiteres auf der BNA Homepage im Bereich Flugfunkzeugnisse[/URL]
Gruß
Etienne
seit dem 30.08.2008 ist für den Funkverkehr in englischer Sprache eine Language Proficiency (LP) nötig.
Man bekommt zwar ein AZF, bzw. BZF I ausgestellt, jedoch darf man keinen Sprechfunk auf englisch ohne diese LP durchführen.
Für BZF/AZFler, die das ganze vor November 2008 gemacht haben, können sich eine Eintragung beim zustandigen Landesregierungspräsidium einholen!
Alle anderen müssen einen zusätzlichen Test mit zusätzlicher Gebühr von 70 Euro bei der Bundesnetzagentur absolvieren.
Hier ein Auszug der BNA:
" Die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache besteht aus dem Teil Hörverstehen und dem Teil Sprachfertigkeiten.
Im Teil Hörverstehen werden von einem Tonträger zehn Texte in englischer Sprache aus der Luftfahrt zweimal vorgespielt. Aus einem dazugehörigen Prüfungsbogen in deutscher Sprache ist von den vier Möglichkeiten (Multiple-Choice-Verfahren) eine Antwort zuzuordnen. Außerdem sind zwei Lückentexte (ATIS-Meldungen) zu vervollständigen.
Im Teil Sprachfertigkeiten findet ein Dialog in englischer Sprache statt. Dabei werden Aussprache, Struktur, Wortschatz, Sprachgewandheit, Verständnis und Verhalten im Gespräch geprüft.
Nach bestandener Prüfung wird eine Bescheinigung über die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache ausgehändigt. Diese ist bei der lizenzführenden Luftfahrtbehörde vorzulegen, die die Geltungsdauer gemäß § 125 der Verordnung über Luftfahrpersonal festlegt. "
[URL=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/9eea5c60fee37eeb4f076dbfe47f8719,d0d2d85f7472636964092d0936333139/Frequenzordnung/Flugfunkzeugnisse_q9.html]Weiteres auf der BNA Homepage im Bereich Flugfunkzeugnisse[/URL]
Gruß
Etienne
3. - 5.8.09 Das Finale LBA : FDB's09